Was sind die Rechtsgrundlagen?
Die Kulturkoffer-Förderung ist – wie jede öffentliche Förderung – an bestimmte Rahmenbedingungen
gebunden. Hier führen wir Sie einmal durch alle Rahmenbedingungen und zeigen Ihnen, wo Sie die aktuellen Dokumente finden.
Grundlage ist die Hessische Haushaltsordnung, LHO. Falls Sie bereits fördererfahren sind, kennen Sie die
wichtigsten Paragrafen 23 und 44. Dazu gehören auch Verwaltungsvorschriften und die allgemeinen
Nebenbestimmungen. Seit 1. Januar 2023 gilt in Hessen die Allgemeine Richtlinie für die Förderung von
Kunst und Kultur. Ebenso sind die Kriterien aus diesen FAQ für Sie wichtig.
Alle genannten Paragrafen und Dokumente sind unter „Formulare“ abzurufen. Auch
sind alle Dokumente den Verträgen zur Förderung beigelegt. Lesen Sie alle Unterlagen aufmerksam. Das Kulturkoffer-Team setzt voraus, dass Sie die Rahmenbedingung zur Förderung kennen und danach handeln.
Kurze Erklärungen zu Begriffen aus dem Förderrecht sowie Empfehlungen zur Vorgehensweise finden Sie unter „Begriffe kurz erklärt“. Natürlich können Sie sich auch jederzeit beim Kulturkoffer-Team melden, um Fragen zu klären und das gemeinsame Vorgehen zu besprechen.
Welche Ziele verfolgt der Kulturkoffer?
Der „Kulturkoffer“ ist ein Förderprogramm für Projekte, die die kulturelle Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen in Hessen stärken. Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft,
ihres Wohnorts oder Umfelds vielfältige Zugänge zu Kunst und Kultur erhalten. Damit wollen wir zu einer
größeren Chancengerechtigkeit beitragen.
Welche Projekte fördert der Kulturkoffer?
Der Kulturkoffer fördert Projekte aus dem Bereich der Kulturellen Bildung mit Schwerpunkt auf aktiver
Teilnahme und neuen künstlerisch-kreativen Ideen. Die Teilnehmenden sollen unter Anleitung von
professionellen Künstler*innen eigenen kreativen Tätigkeiten nachgehen und neue künstlerische Methoden ausprobieren können. Gefördert werden Projekte aus allen Bereichen der Kulturellen Bildung: Musik, Zirkus, Neue Medien, Theater und viele mehr
Wer führt das Kulturkoffer-Projekt durch?
Kulturkoffer-Projekte werden in einer Kooperation durchgeführt. Das heißt die Projekte müssen von mindestens zwei Projektpartner*innen konzipiert und umgesetzt werden. So sollen neue kulturelle Bildungsangebote angestoßen werden, die durch Arbeitsteilung, Partner*innenschaft und vielfältige Perspektiven nachhaltig wirken. Die Kooperation sollte aus mindestens einer Einrichtung/Institution mit künstlerischer Expertise und einer Einrichtung/Institution aus dem Sozialraum bestehen. Das können zum Beispiel ein Theater und ein Jugendtreff oder ein Kunstverein und eine Nachbarschaftsinitiative sein. Einrichtungen und Initiativen, die weniger sichtbare Zielgruppen und deren Perspektiven einbeziehen, finden bei der Förderung eine
besondere Beachtung.
Wer nimmt an Kulturkoffer-Projekten teil?
An Kulturkoffer-Projekten sollen vor allem Kinder und junge Menschen im Alter von 3 bis 27 Jahren
teilnehmen. Auch intergenerative Projekte zusammen mit älteren Menschen sind möglich. Wir möchten, dass sich die Angebote an den Bedürfnissen und Interessen der Teilnehmenden orientieren; das heißt diese werden auf Augenhöhe abgeholt. Kinder und Jugendliche sollen möglichst an allen Phasen des Projekts (Planung, Durchführung, Präsentation) beteiligt sein. Kreative Prozesse und Lernerfolge sind wichtiger als ein abschließendes Hochglanzprodukt. Der Weg ist das Ziel.
Für was steht der Kulturkoffer?
Alle Beteiligten bekennen sich zum Grundgesetz und sind parteipolitisch unabhängig. Die bearbeiteten und vermittelten Inhalte entsprechen dem humanistischen Weltbild und haben ein friedliches Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Bedürfnissen zum Ziel. Alle Beteiligten
sprechen sich gegen rassistisches, nationalistisches, sexistisches, antisemitisches, LGBTIQ+-feindliches,
antimuslimisches, religiös fundamentalistisches und ausgrenzendes Verhalten aus. Die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung soll gewährleistet sein.
Alle Beteiligten halten sich an den Kinderschutz und tragen dafür Sorge, dass Betreuungspflichten und das Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Achten Sie auf eine altersangemessene Konzeption Ihres Projektes. Stellen Sie sicher, dass für alle Teilnehmenden Ihres Projektes ein sicheres Umfeld gewahrt ist.
Die Förderkriterien
Welche inhaltlichen Kriterien werden gefördert?
- Künstlerische Arbeit und ästhetische Erfahrungen stehen im Mittelpunkt.
- Projekte, die mit Akteur*innen umgesetzt werden, die selbst von Ausgrenzung betroffen sind, werden vorrangig gefördert. Damit sind beispielsweise migrantische Organisationen und Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung gemeint.
- Menschen mit erschwerten Teilhabebedingungen werden über persönliche Kontakte und
- Vertrauenspersonen zu den Projekten eingeladen.
- Das Projekt setzt sich mit den Interessen, dem sozialräumlichen und kulturellen Hintergrund Ihrer
- Teilnehmenden sowie mit Alltagskultur und unterschiedlichen Lebenserfahrungen auseinander.
- Die Projekte werden partizipativ umgesetzt.
- Das Projekt verbindet unterschiedliche künstlerische Methoden und Perspektiven.
- Die Projekte sind außerschulische Angebote der Kulturellen Bildung. Das heißt, die Projekte sind
- nicht Teil der Unterrichtszeit/Pflichtbetreuung.
Welche formalen Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?
- Das Projekt ist ergänzend zur regulären Arbeit der Antragssteller*innen und der Kooperationspartner*innen.
- Beteiligte Einrichtungen müssen ihren Sitz in Hessen nachweisen.
- Durchführungsorte der Projekte liegen in Hessen.
- Die Teilnahme muss freiwillig sein.
- Die Teilnahme ist kostenlos oder kostengünstig.
Welche Projekte werden nicht gefördert?
- Projekte, die aus Eigen- oder anderen Drittmitteln realisiert werden können.
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen haben und/oder abgeschlossen sind.
- Projekte, die Baumaßnahmen oder Bauunterhaltung betreffen.
- Projekte, die bereits aus einem anderen Förderbereich des Landes gefördert werden (Doppelfinanzierung).
- Projekte, die Teil der Unterrichtszeit/Pflichtbetreuung sind.
- Projekte, die bereits dreimal vom Kulturkoffer gefördert wurden.
Die Antragsstellung
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen, Vereine, soziale Träger und juristische Personen. Einrichtungen in öffentlicher Hand sind ebenfalls antragsberechtigt.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Staatliche Einrichtungen der hessischen Landesverwaltung, formale Bildungsträger (Schulen, Kita),
Hochschulen und Kirchen können keine Anträge stellen. Diese können jedoch Kooperationspartner*innen sein.
Einzelpersonen (Künstler*innen) sind ebenfalls nicht antragsberechtigt. Diese können Honorarkräfte sein.
Wieviel Geld kann beantragt werden?
Die Kulturkoffer-Förderung beträgt in der Regel 70 Prozent der im Ausgaben- und Finanzierungsplan
dargestellten Ausgaben. Eine Förderung über 70 Prozent muss im Antrag begründet werden. Die
Fördersumme liegt in der Regel über 5.000 €.
Wieviel Geld muss eingebracht werden?
Antragsteller*innen und ihre Kooperationspartner*innen sollten 30 Prozent der Gesamtausgaben einbringen. Dies kann über Eigen- und/oder Drittmittel geschehen.
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Gefördert werden Ausgaben, die allein durch das Projekt entstehen. Dazu zählen:
- Personal- und Honorarausgaben
- Projektbezogene Sozialabgaben bzw. Sozialversicherungen sowie die Künstlersozialkasse (KSK)
- Sachausgaben (zum Beispiel Materialkosten, Druck- und Werbemaßnahmen, Porto,
- Verpflegungskosten für Teilnehmende, Miet- und Leihgebühren)
- Transport- und Reisekosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz
- Sachkostenpauschale in Höhe von fünf Prozent der der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 €
- Projektbezogene Anschaffungen: Geräte und Materialien, die zwingen für das Projekt benötigt werden
Wie hoch ist der Honorarsatz?
Richtwerte für Honorare sind:
- Für künstlerische und pädagogische Fachkräfte, die die Schlüsselpersonen der Projekte sind, setzen wir 60,00 € (inkl. USt) pro Zeitstunde an. Zusätzlich können 33 Prozent für Vor- und Nachbereitung kalkuliert werden.
- Für Koordination und administrative Aufgaben beträgt der Satz 45,00 € (inkl. USt) pro Zeitstunde. Vor- und Nachbereitung können hier nicht berücksichtigt werden.
- Unterstützende Tätigkeiten (Assistenzen) werden mit 30,00 € (inkl. USt) pro Zeitstunde vergütet.
- Auch hier können keine Vor- oder Nachbearbeitungszeiten berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Gruppe keine nennenswerte Verantwortung bei der Konzeption und Durchführung übernehmen sollte.
- Die Vor- und Nachbereitung muss im Finanzierungplan dargestellt werden
Sind Koordinationsaufgaben durch festangestelltes Personal förderfähig?
Ja, falls Sie für die Aufgaben zusätzlich anfallen und die Person einen zusätzlichen Arbeitsvertrag
(Aufstockung der Stunden) für den Projektzeitraum erhält. Dieser Vertrag muss dem Kulturkoffer-Team
vorliegen.
Welche Ausgaben werden nicht gefördert?
- Pauschalen (z.B. Rechnungen ohne genaue Angaben)
- Baumaßnahmen
- Fahrten zur Arbeitsstätte mit PKW oder ÖPNV
- Mahngebühren, Verzugszinsen und Vertragsstrafen
- Mitgliedsbeiträge
- Kosten und Ausgaben, die unabhängig vom Projekt anfallen, wie allgemeine Betriebs- und Personalkosten (z.B. Stammpersonal, Steuerberatung und Bürokosten)
- Grundgebühren für Festnetzanschlüsse und Mobilfunkverträge und pauschale Telefonkosten und Flatrates
- Versicherungen
- nicht genutzte Skontoabzüge
- Flaschenpfand
- Repräsentationskosten (z. B. alkoholische Getränke, Restaurant- und Barbesuche, Arbeitsessen,
- Geschenke, Blumendeko)
- Taxifahrten
Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt?
- Projektbeschreibung, Darstellung der Kooperation, Beschreibung der künstlerischen Expertise, Einladung an die Teilnehmenden (Formular, PDF)
- Formale Angaben wie beispielsweise Kontaktdaten, Bankverbindung (Formular, PDF)
- Finanzierungsplan (Excel)
- Anlagen (siehe auch zusätzliche Checkliste):
- Freistellungsbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes
- Vereins- oder Handelsregisterauszug
- aktuelle Satzung (Vereinssatzung bzw. Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung
Ziel Ihres Antrags ist, auf dem Papier ein möglichst präzises Bild Ihrer Erfahrungen, Ihrer Idee und Ihrer
Projektumsetzung zu vermitteln. Die Formulare erleichtern dem Kulturkoffer-Team und der Jury die formale und inhaltliche Bewertung Ihres Antrags. Alle Formulare zur Antragstellung finden Sie unter
„Formulare“ Da die Anlagen je nach Organisationsform etwas abweichen, finden Sie dort auch ein Dokument, das die Unterlagen für jede Organisationsform aufzählt.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Ihr Antrag wird bei der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. eingereicht. Sie schicken einen Scan mit Ihrem ausgefüllten Antrag, rechtskräftig unterschrieben und den benötigten Anlagen an:
kulturkoffer@lkb-hessen.de.
Wir empfehlen die bearbeitbaren Dokumente zu speichern, da erfahrungsgemäß der Antrag in vielen Fällen angepasst werden muss.
Das Auswahlverfahren
Wer prüft den Antrag?
Das Kulturkoffer-Team prüft, ob der eingereichte Antrag den Förderkriterien entspricht. Sollte der Antrag
Fragen aufwerfen oder Unterlagen fehlen, kontaktiert das Team die Ansprechperson. Sie haben dann die
Gelegenheit den Antrag anzupassen.
Wer wählt die Projekte aus?
Eine unabhängige Fachjury sichtet und bespricht alle eingegangenen Anträge und trifft die Auswahl. Die
Projekte müssen inhaltlich entsprechend der Förderkriterien überzeugen. Die Jury behält sich vor, in
Einzelfällen Projekte mit Auflagen oder angepassten Fördersummen auszuwählen. Ein Rechtsanspruch auf
Förderung besteht nicht.
Wann wird die Entscheidung der Jury mitgeteilt?
Das Kulturkoffer-Team informiert schnellstmöglich telefonisch, sobald die Jury entschieden hat.
Die Durchführung
Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?
Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn der Vertrag zur Förderung zwischen Ihnen und dem
Kulturkoffer-Team abgestimmt und unterschrieben ist.
Falls sich der Vertragsabschluss verzögert, kann ein Antrag auf einen sogenannten Vorzeitigen
Maßnahmebeginn gestellt werden. Dieser muss vom Kulturkoffer-Team genehmigt werden.
Was passiert bei Änderungen im Projekt?
Partizipative Projekte lassen sich nicht durchplanen. Bei der Durchführung kommt es in der Regel zu
Verschiebungen und Änderungen. In solchen Fällen bitte unbedingt Kontakt zum Kulturkoffer-Team
aufnehmen (Mitteilungspflicht).
Wie werden Fördergelder ausgezahlt?
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt per Mittelabruf. Die Unterlagen zum Mittelabruf liegen dem Vertrag bei. Bitte beachten Sie, dass das Kulturkoffer-Team Zeit für die Bearbeitung braucht. Planen sie etwas Puffer ein.
Muss die bewilligte Fördersumme in einem bestimmten Zeitraum ausgegeben werden?
Ja, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, können Sie mit dem Projekt beginnen und
Ausgaben tätigen. Das Projekt muss bis zum 31.12. abgeschlossen sein, d.h. auch alle Rechnungen können nur bis zum 31.12. bezahlt werden.
Die Abrechnung
Welche Dokumente werden für den Nachweis benötigt?
Nachdem die Durchführung des Projekts abgeschlossen ist, wird das Projekt abgerechnet. Es wird empfohlen, das Projekt und Ihre Zusammenarbeit gemeinsam mit Kooperationspartner*innen und Projektbeteiligten auszuwerten.
Abschließend reichen Sie bis zum 31.03. einen vollständigen Verwendungsnachweis beim Kulturkoffer-Team ein. Die Formulare für den Nachweis finden Sie unter https://kulturkoffer-hessen.de/formulare/. Welche Unterlagen eingereicht werden müssen, steht in Ihrem Fördervertrag. In der Regel besteht der
Verwendungsnachweis aus:
- Zahlenmäßiger Nachweis: ein Vergleich des Finanzierungsplans (geplante Ausgaben) und der tatsächlich entstanden Ausgaben (Excel)
- Belegliste über alle im Projektzusammenhang erfolgten Einnahmen und Ausgaben (Excel)
- Sachbericht (PDF) mit Bezug zum zahlenmäßigen Nachweis und Zielsetzung des Projekts.
- Projektbeschreibung mit einem aussagekräftigen Foto für die Kulturkoffer-Homepage (PDF bzw. Bilddatei)
- gegebenenfalls Flyer, Fotos und Videomaterial
- gegebenenfalls eine Bestätigung, dass Sie als Veranstalter Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen