FAQ

Was sind die Rechtsgrundlagen?

Die Kulturkoffer-Förderung ist – wie jede öffentliche Förderung – an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden. Hier führen wir Sie einmal durch alle Rahmenbedingungen und zeigen Ihnen, wo Sie die aktuellen Dokumente finden.  

Grundlage ist die Hessische Haushaltsordnung, LHO. Falls Sie bereits fördererfahren sind, kennen Sie die wichtigsten Paragrafen 23 und 44. Dazu gehören auch Verwaltungsvorschriften und die allgemeinen Nebenbestimmungen. Seit 1. Januar 2023 gilt in Hessen die Allgemeine Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur. Ebenso sind die Kriterien aus diesen FAQ für Sie wichtig.  

Alle genannten Paragrafen und Dokumente sind hier abzurufen. Auch sind alle Dokumente den Verträgen zur Förderung beigelegt.  

Lesen Sie alle Unterlagen aufmerksam. Das Kulturkoffer-Team setzt voraus, dass Sie die Rahmenbedingung zur Förderung kennen und danach handeln. Kurze Erklärungen zu Begriffen aus dem Förderrecht sowie Empfehlungen zur Vorgehensweise finden Sie hier. Natürlich können Sie sich auch jederzeit beim Kulturkoffer-Team melden, um Fragen zu klären und das gemeinsame Vorgehen zu besprechen.  

Welche Ziele verfolgt der Kulturkoffer? 

Der „Kulturkoffer“ ist ein Förderprogramm für Projekte, die die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Hessen stärken. Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Wohnorts oder Umfelds vielfältige Zugänge zu Kunst und Kultur erhalten. Damit wollen wir zu einer größeren Chancengerechtigkeit beitragen. 

Welche Projekte fördert der Kulturkoffer? 

Der Kulturkoffer fördert Projekte aus dem Bereich der Kulturellen Bildung mit Schwerpunkt auf aktiver Teilhabe und neuen künstlerisch-kreativen Ideen. Die Teilnehmenden sollen unter Anleitung von professionellen Künstler*innen eigenen kreativen Tätigkeiten nachgehen und neue künstlerische Methoden ausprobieren können. Gefördert werden Projekte aus allen Bereichen der Kulturellen Bildung: Musik, Zirkus, Neue Medien, Theater und viele mehr. 

Wer führt das Kulturkoffer-Projekt durch? 

Kulturkoffer-Projekte werden in einer Kooperation durchgeführt. Das heißt die Projekte müssen mindestens zu zweit konzipiert und umgesetzt werden. So sollen neue kulturelle Bildungsangebote angestoßen werden, die durch Arbeitsteilung, Partner*innenschaft und vielfältige Perspektiven nachhaltig wirken. Die Kooperation muss aus mindestens einer Einrichtung/Institution mit künstlerischer Expertise und einer Einrichtung/Institution aus dem Sozialraum bestehen. Das können zum Beispiel ein Theater und ein Jugendtreff oder ein Kunstverein und eine Nachbarschaftsinitiative sein. Einrichtungen und Initiativen, die marginalisierte oder weniger sichtbare Zielgruppen und deren Perspektiven einbeziehen, finden bei der Förderung eine besondere Beachtung. 

Wer nimmt an Kulturkoffer-Projekten teil? 

An Kulturkoffer-Projekten sollen vor allem Kinder und junge Menschen im Alter von 3 bis 27 Jahren teilnehmen. Auch intergenerative Projekte zusammen mit älteren Menschen sind möglich. Wir möchten, dass sich die Angebote an den Bedürfnissen und Interessen der Teilnehmenden orientieren; das heißt diese werden auf Augenhöhe abgeholt. Kinder und Jugendliche sollen möglichst an allen Phasen des Projekts (Planung, Durchführung, Präsentation) beteiligt sein. Kreative Prozesse und Lernerfolge sind wichtiger als ein abschließendes Hochglanzprodukt. Der Weg ist das Ziel. 

Für was steht der Kulturkoffer? 

Alle Beteiligten bekennen sich zum Grundgesetz und sind parteipolitisch unabhängig. Die bearbeiteten und vermittelten Inhalte entsprechen dem humanistischen Weltbild und haben ein friedliches Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Bedürfnissen zum Ziel. Alle Beteiligten sprechen sich gegen rassistisches, nationalistisches, sexistisches, antisemitisches, LGBTIQ+-feindliches, religiös fundamentalistisches und ausgrenzendes Verhalten aus. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll gewährleistet sein.  

Alle Beteiligten halten sich an den Kinderschutz und tragen dafür Sorge, dass Betreuungspflichten und das Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Achten Sie auf eine altersangemessene Konzeption Ihres Projektes. Stellen Sie sicher, dass für alle Teilnehmenden Ihres Projektes ein sicheres Umfeld gewahrt ist. 

Die Förderkriterien 

Welche inhaltlichen Kriterien werden gefördert? 

  • Künstlerische Arbeit und ästhetische Erfahrungen stehen im Mittelpunkt. 
  • Projekte, die mit Akteur*innen umgesetzt werden, die selbst von Ausgrenzung betroffen sind, werden vorrangig gefördert. Damit sind beispielsweise migrantische Organisationen und Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung gemeint. 
  • Menschen mit erschwerten Teilhabebedingungen werden über persönliche Kontakte und Vertrauenspersonen zu den Projekten eingeladen. 
  • Das Projekt setzt sich mit den Interessen, dem sozialräumlichen und kulturellen Hintergrund Ihrer Teilnehmenden sowie mit Alltagskultur und unterschiedlichen Lebenserfahrungen auseinander. 
  • Die Projekte werden partizipativ umgesetzt. 
  • Das Projekt verbindet unterschiedliche künstlerische Methoden und Perspektiven.  
  • Projekte in ländlichen Räumen werden vorrangig gefördert. 
  • Die Projekte sind außerschulische Angebote der Kulturellen Bildung. Das heißt, die Projekte sind nicht Teil der Unterrichtszeit. 

Welche formalen Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?  

  • Das Projekt ist ergänzend zur regulären Arbeit der Antragssteller*innen und der Kooperationspartner*innen. 
  • Beteiligte Einrichtungen müssen ihren Sitz in Hessen nachweisen. 
  • Durchführungsorte der Projekte liegen in Hessen. 
  • Die Teilnahme muss freiwillig sein. 
  • Die Teilnahme ist kostenlos oder kostengünstig. 

Welche Projekte werden nicht gefördert?  

  • Projekte, die aus Eigen- oder anderen Drittmitteln realisiert werden. 
  • Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen haben und/oder abgeschlossen sind. 
  • Projekte, die Baumaßnahmen oder Bauunterhaltung betreffen. 
  • Projekte, die bereits aus einem anderen Förderbereich des Landes gefördert werden. (Doppelfinanzierung). 
  • Projekte, die Teil der Unterrichtszeit sind. 
  • Projekte, die bereits dreimal vom Kulturkoffer gefördert wurden.  

Die Antragsstellung

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen, Vereine, soziale Träger und juristische Personen. Einrichtungen in öffentlicher Hand sind ebenfalls antragsberechtigt.  

Wer ist nicht antragsberechtigt? 

Staatliche Einrichtungen der hessischen Landesverwaltung, formale Bildungsträger (Schulen, Kita), Hochschulen und Kirchen können keine Anträge stellen. Diese können jedoch Kooperationspartner*innen sein. 

Einzelpersonen (Künstler*innen) sind ebenfalls nicht antragsberechtigt. Diese können Honorarkräfte sein.  

Wieviel Geld kann beantragt werden? 

Die Kulturkoffer-Förderung beträgt in der Regel 70 Prozent der im Ausgaben- und Finanzierungsplan dargestellten Ausgaben.  

Die Fördersumme liegt in der Regel über 5.000 €. In der Vergangenheit wurden Projekte durchschnittlich mit 15.000,00 € gefördert. Dies ist eine Größe zur Orientierung. 

Wieviel Geld muss eingebracht werden? 

Antragsteller*innen und ihre Kooperationspartner*innen sollten 30 Prozent der Gesamtausgaben einbringen. Dies kann über Eigen- und/oder Drittmittel geschehen.  

Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig? 

Gefördert werden Ausgaben, die allein durch das Projekt entstehen. Dazu zählen: 

  • Personal- und Honorarausgaben  
  • anfallende Sozialabgaben über die Künstlersozialkasse 
  • Sachausgaben (zum Beispiel Materialkosten, Druck- und Werbemaßnahmen, Porto, Verpflegungskosten für Teilnehmende, Miet- und Leihgebühren) 
  • Transport- und Reisekosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz 
  • Sachkostenpauschale in Höhe von 5% der Gesamtausgaben, 
  • Projektbezogene Anschaffungen: Geräte und Materialien, die im Projekt benötigt werden und die Summe von 410,00 € nicht überschreiten 

Wie hoch ist der Honorarsatz?  

Richtwert für Honorare sind 50 €/Stunde. Vor- und Nachbereitungszeiten können abgerechnet werden.

Sind Koordinationsaufgaben durch festangestelltes Personal förderfähig? 

Ja, falls Sie für die Aufgabe eine externe Person engagieren oder die Arbeitsstunden einer festangestellten Person aufgestockt werden.  

Welche Ausgaben werden nicht gefördert?  

  • Pauschalen (z.B. Rechnungen ohne genaue Angaben)  
  • Baumaßnahmen 
  • Fahrten zur Arbeitsstätte mit PKW oder ÖPNV 
  • Mahngebühren, Verzugszinsen und Vertragsstrafen 
  • Mitgliedsbeiträge
  • Kosten und Ausgaben, die unabhängig vom Projekt anfallen, wie allgemeine Betriebs- und Personalkosten (z.B. Stammpersonal, Steuerberatung und Bürokosten) 
  • Grundgebühren für Festnetzanschlüsse und Mobilfunkverträge und pauschale Telefonkosten und Flatrates 
  • Versicherungen 
  • nicht genutzte Skontoabzüge 
  • Flaschenpfand
  • Repräsentationskosten (z. B. alkoholische Getränke, Restaurant- und Barbesuche, Arbeitsessen, Geschenke, Blumendeko) 
  • Taxifahrten 

Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt? 

  • Projektbeschreibung, dazu zählen die Darstellung der Kooperation, die Beschreibung der künstlerischen Expertise, die Einladung an die Teilnehmenden (Formular, PDF)
  • Formale Angaben wie beispielsweise Kontaktdaten, Bankverbindung (Formular, PDF) 
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (Excel) 
  • Anlagen wie Freistellungsbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes, Vereins- oder Handelsregisterauszug und aktuelle Satzung (Vereinssatzung bzw. Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung) 

Ziel Ihres Antrags ist, auf dem Papier ein möglichst präzises Bild Ihrer Expertise, Ihrer Idee und Ihrer Projektumsetzung zu vermitteln. Die Formulare erleichtern dem Kulturkoffer-Team und der Jury die formale und inhaltliche Bewertung Ihres Antrags. Alle Formulare zur Antragsstellung finden Sie hier. Da die Anlagen je nach Organisationsform etwas abweichen, finden Sie dort auch ein Dokument, das die Unterlagen für jede Organisationsform aufzählt.  

Wo wird der Antrag eingereicht? 

Ihr Antrag wird bei der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. eingereicht. Das Onlineportal zur Einreichung finden Sie hier. Laden Sie hier bitte die ausgefüllten Formulare und die gescannten Anlagen hoch.  

Das Auswahlverfahren 

Wer prüft den Antrag? 

Das Kulturkoffer-Team prüft, ob der eingereichte Antrag den Förderkriterien entspricht. Sollte der Antrag Fragen aufwerfen oder Unterlagen fehlen, kontaktiert das Team die Ansprechperson. 

Wer wählt die Projekte aus? 

Eine unabhängige Fachjury sichtet und bespricht alle eingegangenen Anträge und trifft die Auswahl. Die Projekte müssen inhaltlich entsprechend der Förderkriterien überzeugen. Die Jury behält sich vor, in Einzelfällen Projekte mit Auflagen oder angepassten Fördersummen auszuwählen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.  

Wann wird die Entscheidung der Jury mitgeteilt? 

Das Kulturkoffer-Team informiert umgehend telefonisch, sobald die Jury entschieden hat. 

Die Durchführung 

Wann darf mit dem Projekt begonnen werden? 

Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn der Vertrag zur Förderung zwischen Ihnen und dem Kulturkoffer-Team abgestimmt und unterschrieben ist.  

Falls sich der Vertragsabschluss verzögert, kann ein Antrag auf einen sogenannten Vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Dieser muss vom Kulturkoffer-Team genehmigt werden.  

Was passiert bei Änderungen im Projekt?  

Partizipative Projekte lassen sich nicht durchplanen. Bei der Durchführung kommt es in der Regel zu Verschiebungen und Änderungen. In solchen Fällen bitte unbedingt Kontakt zum Kulturkoffer-Team aufnehmen (Mitteilungspflicht).  

Wie werden Fördergelder ausgezahlt? 

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt per Mittelabruf. Die Unterlagen zum Mittelabruf liegen dem Vertrag bei.   

Bitte beachten Sie, dass es für die Bearbeitung Zeit braucht. Es wird empfohlen, die Abrufe zum 15. des Monats einzureichen, damit die Mittel zum 30. des Monats ausgezahlt werden können.  

Muss die bewilligte Fördersumme in einem bestimmten Zeitraum ausgegeben werden? 

Ja, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, können Sie mit dem Projekt beginnen und Ausgaben tätigen. Das Projekt muss bis zum 31.12. abgeschlossen sein, d.h. auch alle Rechnungen können nur bis zum 31.12. bezahlt werden.  

Die Abrechnung 

Welche Dokumente werden für den Nachweis benötigt? 

Nachdem die Durchführung des Projekts abgeschlossen ist, wird das Projekt abgerechnet. Es wird empfohlen, das Projekt und Ihre Zusammenarbeit gemeinsam mit Kooperationspartner*innen und Projektbeteiligten auszuwerten. 

Abschließend reichen Sie bis zum 31.03. einen vollständigen Verwendungsnachweis beim Kulturkoffer-Team ein. Die Formulare für den Nachweis finden Sie hier. Dieser besteht aus: 

  • Zahlenmäßiger Nachweis: eine Gegenüberstellung des Finanzierungsplans und der tatsächlich entstanden Ausgaben (Excel) 
  • Belegliste über alle im Projektzusammenhang erfolgten Einnahmen und Ausgaben (Excel) 
  • Sachbericht (PDF) 
  • Projektbeschreibung mit einem aussagekräftigen Foto für die Kulturkoffer-Homepage (PDF bzw. Bilddatei) 
  • gegebenenfalls Flyer, Fotos und Videomaterial  
  • Statistische Auswertung (PDF) 

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