Zuwendung

Zuwendungen sind Geldleistungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Kommunen), die diese freiwillig vergibt. Damit fördert der Staat Vorhaben, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Im Falle des Kulturkoffers kommt die Zuwendung vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Sie besteht also aus Landesmitteln, die für jedes Haushaltsjahr neu festgelegt werden. Das besondere öffentliche Interesse des Landes Hessen an der Förderung von Kultureller Bildung ist in der Hessischen Landesverfassung festgelegt. Für welche Zwecke die Zuwendung vergeben werden darf, regeln die jeweiligen Förderrichtlinien der Förderprogramme.

FAQ
Antrag stellen
Formulare