Als Gebietskörperschaften (GK) zählen u.a. Kreise, Kommunen und Gemeinden, Einrichtungen in öffentlicher Hand wie beispielsweise Stadtmuseen oder Eigenbetriebe. Diese sind zur Antragstellung berechtigt. Die Bedingungen für eine Projektförderung sind für Gebietskörperschaften in den allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-GK) festgelegt.