Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die gesetzliche Sozialversicherung für Künstler*innen und Publizist*innen in Deutschland. Als Einrichtung/Initiative sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber*innenanteil der Sozialversicherung an die KSK pauschal abzuführen. Diese Sozialversicherung ist im Kulturkoffer grundsätzlich förderfähig, sofern die Einrichtung/Initiative abgabepflichtig ist und den Betrag auch entrichtet.
Handlungsempfehlung: Kalkulieren Sie bei den Ausgaben die KSK für die Honorarkräfte mit. Dabei ist es nicht relevant, ob die Honorarkräfte selbst über die KSK versichert sind. Die Berufsgruppen, die abgabepflichtig sind, finden Sie auf den Internetseiten der KSK. Der Abgabesatz kann sich jährlich ändern und wird auf den Internetseiten der KSK veröffentlicht. Falls Sie bislang keine KSK abgeführt haben, klären Sie bitte, ob Sie abgabepflichtig sind. Wie überall gibt es Ausnahmen.
Für den Nachweis muss das Kulturkoffer-Team überprüfen, ob die KSK gezahlt wurde. Da die KSK die Entgeltmeldung in der Regel erst zum 31.03. des Folgejahres benötigt, empfiehlt der Kulturkoffer dem Nachweis eine Bestätigung beizulegen, dass die Einrichtung/Initiative abgabepflichtig ist, sowie den Überweisungsbeleg beizufügen. Dafür sollte die KSK, die durch das Kulturkoffer-Projekt entsteht, bis zum 31.12. proaktiv an die KSK überwiesen werden. Dieses Vorgehen sollten Sie vorab ebenfalls mit der KSK klären.