Drittmittel sind Mittel, die von den Einrichtungen zusätzlich zum regulären Haushalt von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Im Rahmen der Kulturkoffer-Projektförderung wird in der Regel 30% der Ausgaben aus Einnahmen finanziert. Dazu zählen auch die Drittmittel. Drittmittel können bei der Kommune, vom Landkreis, von Stiftungen etc. beantragt werden und werden im Ausgaben- und Finanzierungsplan (AuF) aufgelistet. Um eine Doppelfinanzierung auszuschließen, können Drittmittel vom Land nicht berücksichtigt werden.