Die Fehlbetragsfinanzierung ist eine von drei Finanzierungsarten für Projektförderungen. Sie deckt die Kosten, die durch Eigenmittel oder Drittmittel nicht gedeckt werden können. Die maximale Fördersumme ist im Bewilligungsbescheid oder im Weiterleitungsvertrag festgelegt. Wenn das Projekt bei der Durchführung günstiger wird, werden die nicht ausgegebene Einnahmen zurückgefordert. Erhöhen sich die Ausgaben ist die Förderung durch die festgelegte Maximalsumme gedeckelt. Im Kulturkoffer wird diese Finanzierungsart nicht angewendet.