Gerade der Kulturbetrieb liegt in aktuellen Zeiten des coronabedingten „physical distancing“ brach. Dort, wo sich Menschen trafen, um gemeinsam Kunst und Kultur zu erleben, zu lehren und mitzugestalten, erzeugt der Druck, Distanz halten zu müssen, eine Lücke. Natürlich gibt es viele kreative Beispiele, wie künstlerische und kulturelle Impulse mittels virtueller Kanäle gesetzt werden können. Auch in Bezug auf die Vermittlung von Kunst und Kultur entwickeln sich konstruktive Lösungen, um den Lehrbetrieb wieder aufnehmen zu können und den Kindern und Jugendlichen gerade in benachteiligten Zusammenhängen weiterhin Unterstützung kultureller Art zu bieten. Bis praktikable Lösungen gefunden sowie organisiert sind und die Bedingungen des „physical distancing“ sich allmählich lockern, vergeht allerdings Zeit, bei der Künstler*innen und Kulturschaffende finanziell auf dem Trockenen stehen.
Welche Hilfsprogramme gibt es im kulturellen Bereich?
Im Umfeld des Kulturkoffers gibt es viele Betroffene aus dem Bereich der Kulturellen Bildung und Kunstvermittlung, viele Künstler*innen und Kulturschaffende sowie gemeinnützige Träger und Einrichtungen, deren Projekte und Angebote in der aktuellen Krise verschoben oder ganz und gar gestrichen wurden oder die gerade dabei sind, ihre Angebote anzupassen. Welche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung es im Augenblick gibt, wo fortlaufend Informationen zu finden sind und für wen welches Hilfsprogramm vielleicht geeignet ist, soll im Folgenden aufgelistet werden – natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die LKB als Verband und Sitz der Koordinierungsstelle des Kulturkoffers hat wesentliche Punkte zur Corona-Krise unter den NEWS aufgeführt. Hier finden Mitglieder viele nützlichen Informationen, Links zu den Hilfsprogrammen aber auch Artikel, Interviews und Informationen zu relevanten Petitionen.
Außerdem ist die LKB im Bereich der Kulturellen Bildung zuständig für die Beratung ihrer Verbandsmitglieder des seit dem 01. Mai in Hessen in Kraft getretenen Soforthilfeprogramms für gemeinnützige Vereine der Landesregierung. Das Programm bietet einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss für Vereine, Kulturbetriebe, Spielstätten und Laienensembles in Hessen, die unter akuten Liquiditätsengpässen im steuerlich ideellen Bereich leiden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden ansonsten keine öffentlichen Gelder bekommen und Mitglied folgender Verbände sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge aus dem Bereich der Kultur ist das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, während die Beratung die jeweiligen Verbände übernehmen.
Informationen für die Maßnahmen in Hessen bieten die Seiten der Landesregierung und der Ministerien:
Auf der Seite der Landesregierung sind sämtliche Hinweise für Bürger*innen, angefangen von denen zur Lebensmittelversorgung bis zur Situation von Schule und Betreuung, zusammengefasst. Ein Zeitstrahl gibt Auskunft über den Verlauf der Maßnahmen. Hier finden sich auch sämtliche Informationen zum Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Vereine, wie oben bereits beschrieben.
Das für Kunst und Kultur zuständige Ministerium bietet eine Übersicht zu den bisher getroffenen Maßnahmen. Auch wenn seit dieser Woche die Hessischen Museen unter einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen wieder öffnen dürften, sind museumspädagogischen Angebote nach wie vor untersagt.
Für aktuelle Förderempfänger*innen weist das HMWK darauf hin, dass es „Empfängerinnen und Empfängern von Fördermitteln des Landes bei der Anpassung der Förderung so gut es geht entgegenkommen [wird], sei es für die Frage von Verschiebungen, Veränderungen in digitale Formate oder den Fall von pandemiebedingten Absagen.“ Die in der aktuellen Förderrunde stehenden Kulturkofferprojekte werden diesbezüglich bereits vom Team der Koordinierungsstelle betreut, um die Projekte an die Bestimmungen der aktuellen Lage anzupassen.
Auch auf der Seite des HMWK gibt es nochmal die Informationen zum bereits erwähnten Vereinsprogramm (hier geht es direkt zum Antrag). Unabhängig davon können nach wie vor seit dem 30. März gemeinnützige Körperschaften (also auch Vereine) für akute Finanzengpässe in ihren Zweckbetrieben oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Antrag auf Soforthilfe über das Soforthilfeprogramm der Hessischen Landesregierung stellen. Sämtliche Informationen dazu findet man auf der Seite des Hessischen Wirtschaftsministeriums:
Hier nun befinden sich alle wesentlichen Informationen zum Soforthilfeprogramm in Hessen, wobei es sich ebenfalls um einen nichtrückzahlungspflichtigen Zuschuss handelt. Unter dem Reiter Antrag stellen verbirgt sich bei den Downloads ganz unten die Ausfüllhilfe, über die man schließlich zum Onlineantrag geleitet wird. In weiteren Reitern Allgemeine Infos und Fragen + Antworten kann man sich dann umfassend informieren, was alles förderbar und zu beachten ist.
Informationen zu den bundesweiten Hilfsmaßnahmen der Pandemiebewältigung für Kulturbetriebe:
Die Bundesregierung führt umfassend auf, welche Arten von Zuschüssen bis hin zu Schnellkrediten, vom vereinfachten Zugang zu Grundsicherung bis zum Schutz für Mieter*innen es gibt. Zusätzlich finden sich hier auch Maßnahmen auf europäischer Ebene, die gerade auch für länderübergreifende Projekte zu beachten sind.
Das Bundesfinanzministerium hat für die Maßnahmen rund um das „Schutzschild für Deutschland“ in spezifischen PDFs für Soloselbstständige, Unternehmer*innen, Arbeitnehmer*innen und für die Sicherung des Gesundheitssystems wichtige Punkte zusammengefasst.
Das Kompetenzzentrum bietet eine sehr detaillierte Auflistung sämtlicher Möglichkeiten zur Unterstützung in der Krise. Die Seite wird vorbildlich gepflegt und weist jeden neuen Link per Datum nach, sodass man Aktualisierungen sofort erkennt. Genauso aufschlussreich sind die Zweigstelle Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen sowie etwas schicker sogar der Creativ Hub Frankfurt zur Lage im hiesigen Bundesland aufgestellt.
Die BKJ führt sowohl die Bundeshilfen als auch die einzelnen Länderhilfen auf und gibt dem Kulturschaffenden wesentliche Hinweise zum Umgang bei Verdienstausfällen an die Hand.
Dieser recht übersichtliche Blog für Unternehmen hält viele wichtigen Facts für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bereit.
Unter der Rubrik MELDUNGEN gibt es inzwischen mehrere Artikel, die auf den Umgang der KSK mit der Krise hinweisen und die Möglichkeiten der Meldung zur Minderung des voraussichtlichen Jahreseinkommens und den wesentlichen Punkt der Weiterversicherung trotz etwaiger Unterschreitung des Mindesteinkommens von 3.900 € jährlich.
- Informationen der Agentur für Arbeit zur Grundsicherung und zum Thema Kurzarbeit
Die Agentur für Arbeit informiert umfassend zur aktuellen, befristeten Vereinfachung des Zugangs zur Grundsicherung sowie zum Umgang mit Kurzarbeit und Lohnfortzahlung für Unternehmen. Gerade für Freischaffende, die über kein Betriebsvermögen verfügen (also nicht unter die Soforthilfe von Bund & Land fallen), ist die Vereinfachung des Zugangs zur Grundsicherung eine Möglichkeit, akute Finanznöte zu lindern. Denn die kurzfristige Neuregelung für die aktuelle Situation besagt: „Wer ab dem 01.03.2020 und bis einschließlich dem 30.06.2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, erhält Erleichterungen. Für die Dauer von sechs Monaten wird Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt für jeweils die ersten sechs Monate von Bewilligungszeiträumen, die in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Informationen im Netz inzwischen sehr vielfältig sind, da selbstredend jede Institution ihrer Informationspflicht gewissenhaft nachkommt. Gerade bei den offiziellen Seiten der Ministerien gerät man regelrecht in einen Kreisverkehr der Verlinkungen zu den verschiedenen Informationen rund um die Förderungen. Letztendlich stehen für die Kulturschaffenden in Hessen in Form von Zuschüssen das Soforthilfeprogramm über das Wirtschaftsministerium und das Programm zur Vereinsförderung über das Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung, ansonsten sind die Wege zu Schnellkrediten, Grundsicherung, Steuererleichterung, Mieter*innenschutz und weiteren Erleichterungen weitestgehend geebnet. Trotzdem, einfach wird es den Förderbedürftigen im Dschungel der Bürokratie nicht immer gemacht.
Kritik und Lücken im Fördersystem
Kritik und Lücken der bisherigen Maßnahmen gibt es natürlich. Gerade für Selbstständige setzt sich der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands e. V. (VGSD) ein, hat eine Auflistung gerade laufender Petitionen für Soloselbstständige im Überblick zusammengestellt und beschäftigt sich in vielen Beiträgen und Telkos mit der Situation und dem Stand der Selbstständigen in der Gesellschaft kritisch.
Scharf kritisiert in letzter Zeit wurde unter anderem, dass es keine Ausfallhonorare für Kulturschaffende und Künstler*innen gäbe, deren Engagements aufgrund der Pandemie abgesagt worden sind (dpa Berlin. 20.April). Nun hat sich – zumindest auf Bundesebene – etwas getan und Kulturstaatsministerin Monika Grütters kündigte am 28. April an, dass Künstler*innen, die ihren Vertrag mit Kulturinstitutionen haben, die vom Bund gefördert werden, Anspruch auf Ausfallhonorare haben. Es bleibt weiterhin spannend, welche Lücken aufgedeckt und eventuell geschlossen werden können. Wegweisend in dieser Diskussion sind die Debatten über einen nationalen Kulturinfrastrukturfondes, den Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, als dringend notwendig erachtet. Mehr dazu auf der Seite des Deutschen Kulturrats. Wichtige Perspektiven, die weiter vorangebracht werden sollten, um Kultur zu erhalten.
In Zeiten der Isolation und des „physical distancings“ wird die Relevanz von Kommunikation und (körperlichem) Kontakt nicht nur auf der zwischenmenschlichen Ebene, sondern auch für Gesellschaft als solches mehr als deutlich. Auch Kunst, Kultur und der Austausch darüber gehören zur Kommunikation und Kontaktpflege und sind damit wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft, gerade auch für die Selbstfindung eines reflektieren und selbstbewussten Nachwuchses. Um genau diese Werte zu erhalten, müssen Künstler*innen und Kulturschaffende sowie deren Projekte in einer Krise, die ihre Arbeit nahezu lahmlegt, gestützt werden.
si